Der Wiederaufbau


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Chronologie „Am Ostbahnhof 3“ 1984 -– 2010
Eine Hintergrundgeschichte zur Station Kunst

Im März 1984 übernahm ich das Grundstück Am Ostbahnhof 3 in Ratingen zur Miete. Die damalige Eigentümerin, die Deutsche Bundesbahn, war ursprünglich an einer Vermietung gar nicht interessiert. Da bezüglich dieser Immobilie eine besondere Situation vorlag, hielt es die Bahn dann doch für eine gute Idee, dass Gelände an mich zu vergeben.

Die „besondere“ Lage war folgende:

Die Bahn und die Stadt Ratingen planten seit geraumer Zeit im Rahmen der Beseitigung des beschrankten Bahnübergangs am S-Bahnhof Ratingen Ost gleichzeitig die Anzahl der Stellplätze der Park- und Rideanlage massiv zu erhöhen. In diesem Sinne sollten die Bezirksausschüsse darüber beraten, in wie weit die Verlängerung des bisherigen Parkplatzes, also auch das Gelände Am Ostbahnhof 3 dafür geeignet sei. Ein wichtiger Punkt in dieser Sache war die Preisvorstellung der Bahn hinsichtlich des Geländes. Die Bahn erwartete eine Zahlung von 84.000 DM seitens der Stadt, die sich allerdings beharrlich weigerte für das damals schon marode baufällige Haus diese Summe zu zahlen.

Aus Trotz über die gescheiterten Verhandlungen hatte die Bahn das Haus und das Grundstück dann an einen Bahnbediensteten (Herr Lichtenberger) verkauft, der auch alsbald anfing alle Wände und Decken aufzustemmen, um die Sanierung mit dem Einbau einer Heizungsanlage einzuleiten. Die Stadt machte von ihrem Vorkaufsrecht gebrauch und der Kaufvertrag mit Herrn Lichtenberger wurde rückgängig gemacht. Allerdings war eine Preiseinigung immer noch nicht in Sicht.

Mehrer Monate stand das Haus leer. Dieses war nicht unbemerkt geblieben, und es dauerte nicht lange bis dort Jugendliche Parties feierten und Stadtstreicher dort übernachteten. Nach mehreren Polizeieinsätzen und Beschwerden von Anwohnern forderte die Stadt die Bahn auf, dieses Ärgernis zu unterbinden.

Die Bahn schickte einen Bautrupp in das Haus und zerstörte nun alles, was noch heil geblieben war. Alle Strom- und Wasserleitungen wurden herausgerissen, die Abwassersysteme wurden zerschlagen, alle Fenster wurden zerstört, teilweise wurde das Dach eingerissen und Bodendielen herausgebrochen. Dann wurde alles verbrettert, so dass niemand mehr in das Haus eindringen können sollte. Trotzdem verschafften sich die Stadtstreicher Zugang und benutzten das Haus als Winterquartier. Parallel dazu verwandelte sich das Gartengrundstück zu einer illegalen Mülldeponie und einer beliebten Abkürzung zu den Bahngleisen, da man durch den Garten nicht mehr den beschwerlichen Weg über den Bahnhof benutzen musste.

Da kam ich mit meinem Anliegen, das Haus als Atelierwohnung nutzen zu wollen der Bahn gerade recht. Wenn dort permanent jemand wohnt, bzw. arbeitet, würde sich das Ärgernis Am Ostbahnhof 3 von selbst erledigen. Außerdem glaubte man, die Stadt mit meiner In-Besitz-Nahme des Geländes in Zugzwang zu setzen.

Mir gefiel das Haus, und die Touristenbauweise von 1900 hatte für meine Begriffe eine starke Ausstrahlung. Des Weiteren sah ich eine Chance, die Stadt davon zu überzeugen, das Haus stehen zu lassen.

Bei den Mietverhandlungen kam ich zufälligerweise in Kontakt mit einem Ingeneuer der Bahn des Planungsbüros Aachen. Von diesem erfuhr ich, dass es einen Plan gab, den die Direktion Köln in den 60igern in Auftrag gegeben hatte, in dem die vierfache Gleisführung in Ratingen Ost wegen unzureichender Auslastung auf eine zweifache reduziert werden sollte. Der freiwerdende Raum sollte mit dem dort vorhandenen Kontainerabstellplatz auf der gegenüberliegenden Bahnhofsseite zu Parkplätzen umgestaltet werden. Das bedeutete vierfache Parkbuchtenreihen auf 600 Meter Länge. Das war ein Vielfaches von dem, was der bisherige Plan auf der hiesigen Seite ergeben sollte. . In den 60igern gab es noch keinen Bedarf für eine solche Masse an Parkplätzen, daher blieb der Plan bisher in der Schublade. Jetzt war das etwas völlig anderes.

Ich setzte mich mit der Direktion Köln in Verbindung. Die dortigen Sachbearbeiter Niggemeier und Ganser waren zuständig für die Verhandlungen mit der Stadt Ratingen. Dort wusste man gar nichts von dem vorgenannten Plan, weckte aber sofortiges Interesse.

Niggemeier und Ganser sagten mir zu, dass wenn es mir gelänge, die Stadt Ratingen zu überzeugen, diesen Plan durchzuführen und auf das Gelände Am Ostbahnhof 3 zu verzichten, würde man mir das Haus verkaufen. Selbstverständlich müsste ich nicht mehr bezahlen, als die Stadt, sprich 84.000 DM. Ich solle Verständnis haben, dass man mir diese Zusage nicht schriftlich geben könne, da dieses mit den Behörden zum Konflikt führen würde. (??) Wenn es mir aber gelingt, wird man sich an die Abmachung halten.

Das ich mich auf diese Sache in dieser Form eingelassen habe, war ein sehr großer Fehler!

In den nächsten vier Monaten von April bis Anfang August 1984 wurde das Haus notdürftig wieder aufgebaut. Die ersten Investitionen beliefen sich auf 20.000 DM. Dabei handelte es sich um die reinen Materialbeschaffungskosten, da die Aufbauten durch reine Eigenleistung erbracht wurden.

Die weitere Vorgehensweise sah so aus:

Das Haus sollte nicht nur als Wohnatelier dienen, sondern auch als Kunstausstellungshaus genutzt werden. Dabei unterstützten mich nicht nur internationale Künstler und Persönlichkeiten (Josef Beuys, Günter Uecker, Sara Kishon, etc.) sondern auch diverse Institutionen wie die Kunstakademie Düsseldorf und die Universität Bonn. Parallel zu den folgenden zahlreichen Kunstausstellungen forcierte ich die Korrespondenz zu den lokalen Politikern, um diese davon zu überzeugen, das Haus nicht abzureißen.

In den Jahren 1985 bis 1988 erfolgten weitere Reparaturarbeiten am Haus in Höhe von 40.000 DM. Der völlig vermüllte Garten wurde gereinigt und als Außenausstellungsgelände mehrfach umgebaut (1985-88). Die Gesamtkosten dafür sind heute gar nicht mehr zu beziffern. Die letzten beiden Umbauten machten so ca. 80.000 DM aus (allerdings mit Eigenleistungen: Gutachten Horst Schümmelfeder, Landschaftsarchitektur Düsseldorf, Mendelsohnstr. 4 in 40233 Düsseldorf).

Während sich die Kommunikation mit der Verwaltung unter der Leitung von Dr. Dahlmann (Stadtdirektor bis 1986) und dem Planungsamt als ausgesprochen schwierig gestaltete, fand ich unter den lokalen Politikern aller Fraktionen offenes Gehör. Man war beeindruckt von der Arbeit, die hier geleistet wurde und von der Qualität des konstruktiven Protestes gegen die Pläne der Verwaltung. Nur so ist es letztendlich zu erklären, das der Bezirksausschuss Ratingen Ost unter der Leitung von Frau Jutta Besta (CDU) dem Planungsausschuss der Stadt Ratingen und der Verwaltung den mehrheitlichen Beschluss mitteilte, das Haus Am Ostbahnhof 3 aus der Bebauungsplanung auszuklammern und den Alternativplan der Bebauung auf der anderen Bahnseite näher zu beleuchten. (Ende 1986)

Die Freude über diesen Sieg währte jedoch nicht lang. Während die Politiker des Rates der Stadt fast einstimmig diesem Plan zustimmen wollten, legte sich die Verwaltung quer. Das Dreiergespann Dr. Blechschmidt (Stadtdirektor ab 1986), Dr. Jussen (Baudezernent) und Jürgen Aring (Planungsamtsleiter) waren der Ansicht, dass der diesseitige Parkplatz in der südlichen Verlängerung unbedingt um 6 weitere Parkplätze erweitert werden muss. Leider hätte das den Abriss des gerade fertig gestellten Ausstellungsgeländes zu Folge.


Des Weiteren wollte die Deutsche Bahn von unserer Abmachung nichts mehr wissen. Man teilte mir mit, dass das Haus incl. des Grundstückes gegen Meistgebot (VB 250.000,- DM) in der Presse ausgeschrieben wurde. Das Haus wurde im Übrigen im derzeitigen Zustand angeboten. Die vertragliche Zusicherung, dass der gesamte Herstellungsaufwand in meinem Eigentum verbleiben sollte interessierte die Bundesbahn kein Bisschen. Wenn ich Ansprüche hätte, sollte ich diese gegenüber dem neuen Eigentümer geltend machen.

Hinsichtlich der neuen Parkplatzplanung schaltete sich nun die Kunstakademie Düsseldorf ein. Die damalige Dekanin Prof. Irmin Kamp reagierte in einem Schreiben an die Stadt mit völligem Unverständnis, wieso hier wegen 6 Parkplätzen so unverhältnismäßig gehandelt werde. Das darauf folgende Antwortschreiben des Stadtdirektors am 03. 03. 1987 enthielt dann den Verzicht jeglicher Baumaßnahmen auf meinem Gelände. Frau Prof. Kamp ließ mir dieses Schreiben mit zusätzlichen Glückwünschen zukommen.

Hier war gerade der letzte Gartenumbau im Gange. Anhand von gemeinsam erstellten Plänen mit der Landesstelle Ratingen des Bund für Umwelt- und Naturschutz Deutschland (B.U.N.D.) wurde aus dem Ausstellungsgelände für Wasserspiele ein Feuchtbiotop mit Schwerpunkt eines Libellengewässers erstellt.

Für ein paar Monate herrschte sogar so etwas wie Ruhe Am Ostbahnhof 3. Kunstausstellungen wechselten sich ab und das Biotop entwickelte sich prächtig. Sehr viele Arten (Insekten, Amphibien, etc.) nahmen das Biotop an und wurden sogar sesshaft. Darunter auch bedrohte Arten.

1988 sorgte ein Ereignis sogar für eine entomologische Sensation. Es war mir vergönnt die erste und bis heute einzige Fotoserie einer Unterwassereiablage einer gemeinen Pechlibelle (Ishnura elegans) zu erstellen.

Bis zum heutigen Tag haben sich noch zahlreiche spektakuläre Erkenntnisse im Bezug auf das Verhalten und der Entwicklung von Libellen hier auf dem Gelände ergeben, die allesamt der Universität Bonn (Pädagogische Fakultät für Biologie und ihre Didaktik unter der Leitung von Prof. Dr. E. Schmidt) zur Verfügung gestellt wurden.

Dann Ende 1988 die Überraschung: Ich erfuhr, dass der Planungsausschuss im Mai 1987 einen Beschluss gefasst hatte und nun im Rahmen des Bebauungsplanentwurfes 218 „Brückenbauwerk Ratingen Ost“ 5 Parkplätze in meinen Garten bauen, und diesen Entwurf nun dem Rat der Stadt zur Entscheidung vorlegen wollte. Dies stand nun im völligen Widerspruch zu dem Inhalt des Schreibens, was der Stadtdirektor im März 1987 der Kunstakademie mitgeteilt hatte.

Ich legte gegen den Bebauungsplan Widerspruch ein. Begleitet war dieser von empörten Briefen der Kunstakademie Düsseldorf, der Universität Bonn und dem B.U.N.D. Weiterhin war dem Einspruch ein ökologisches Gutachten angefügt, in welchem das Gartengelände als wertvolles Biotop bestätigt wurde. Mehrere bedrohte Arten hatten sich in kürzester Zeit hier angesiedelt, was zweifellos für die hohe Qualität der Anlage sprach. Außerdem berief ich mich auf das (Verzichts-)Schreiben des Stadtdirektors vom 03. 03. 1987, aus dem ich einen Schadensersatzanspruch des letzten Umbaus von 130.000,-- DM ableitete.

Am 05.09.1989 wurde meinen „Bedenken und Anregungen“ in der Ratsitzung im vollen Umfang entsprochen.

Die Bebauung war vom Tisch.

Zwischenzeitlich war die Ausschreibung des Hauses 1987 eher zu einer Farce geworden. Interessenten, die eine Besichtigung vornahmen waren überrascht, dass das Haus bewohnt war und zusätzlich entsetzt, dass eine hohe Entschädigung meinerseits drohte. Jedenfalls hörte ich lange nichts mehr davon. Auch mein Gebot blieb ohne jegliche Reaktion von Seiten der Bahn.

Seit Ende 1989 versuchte ich mich nun in regelmäßigen Abständen bei den Herren der Deutschen Bahn Niggemeier und Ganser nach dem Stand der anhängigen Verkaufsentscheidung zu erkundigen. Doch die gab es nicht und sollte es auch in absehbarer Zeit nicht geben. Die Gründe dafür waren zahlreich, meistens soll der Vorgang bei irgendeiner Dienststelle in Köln, Düsseldorf oder Frankfurt zur Einsichtnahme, Genehmigung oder an was auch immer gelegen haben.

Am 31.01. 1991 bekam ich endlich Post von der Bahnmeisterei aus Düsseldorf. Allerdings war es nicht die Zusage meines Kaufgebotes sondern die Kündigung zum 30.06. des Jahres.

Kündigungsgrund war der Bau einer Anbindungsstrasse durch das Grundstück Am Ostbahnhof 3 im Rahmen des „Brückenbauwerkes Ratingen Ost“.

Rückfragen an die Bahnmeisterei ergaben, dass es sich hier nicht um eine Planung der Stadt, sondern um eine Planung der Bahnzentrale in Frankfurt handelte.

Frankfurt wusste aber von Nichts, worauf ich Beschwerde in Düsseldorf einreichte und um Prüfung der Angelegenheit bat.

Im Juli 91 wurde die Kündigung wieder zurückgenommen, da man wohl doch keine Strasse bauen wollte (???). Irgendwas war hier im Gange. Leider wusste ich nicht was…. Und das sollte auch lange Zeit so bleiben.

Was den Verkauf des Hauses betraf, so gab es Neuigkeiten. Das Planungsamt der Stadt Ratingen verweigerte die Freigabe des gesamten Grundstückes. Planungsamtleiter Aring drohte mit der Ausübung des Vorkaufsrechts, wenn die Bahn nicht einer Abspaltung des Gartengeländes zustimmt. Das Gartenstück, welches die Stadt gerade mit dem Bebauungsplan 218 Ost freigegeben hatte, sollte nun vom Gelände abgetrennt werden und zu einer eigenen Parzelle werden. Das sollte eine eventuelle Neuplanung für Parkplätze absichern.

Am 19. 08. 1991 schrieb ich an die Bahndirektion Köln, dass ich gerichtliche Schritte unternehmen werde, sollte sich die Bahn auf diese Sache einlassen. Die Vorgehensweise der Stadt war definitiv rechtswidrig, da diese Aktionen gegen das Transmissionsverbot und das Eindeutigkeitsgebot der Bauleitplanung verstößt. Dieses Schreiben habe ich sodann an den gesamten Rat, das Planungsamt und an den Bürgermeister der Stadt geschickt.

Vier Tage später erhielt ich persönlichen Besuch von Bürgermeister Diederich.

Auch er war sehr überrascht vom Vorgehen der Verwaltung. Ein Gespräch mit Planungsamtsleiter Aring hatte ergeben, dass man lediglich an die Zeit nach „Thelen“ denken und eine Parkplatzplanung für die Zukunft absichern wollte.

Ich ließ keinen Zweifel daran, gerichtlich gegen jede Aktivität in dieser Richtung vorzugehen, wenn ich dessen gewahr werde. Die Rechtslage war eindeutig und die Drohung das Vorkaufsrecht ausüben zu wollen, wenn das Gelände nicht abgetrennt werde, war nicht nur ein Fall für die Verwaltungsgerichtsbarkeit.

Bürgermeister Diederich versprach mir sich um die Angelegenheit zu kümmern und Aring „zurückzupfeifen“ …

Ein paar Tage später teilte mir Herr Diederich mit, dass die Sache vom Tisch sei.

Das sollte sich 16 Jahre später als Lüge herausstellen.

Die daraufhin erneut gestellte Anfrage an die Bahndirektion Köln, was denn nun mit dem Verkauf des Hauses sei, wurde von Seiten der Bahnmeisterei Düsseldorf am 12. 11. 1991 mit der erneuten Kündigung des Mietvertrages beantwortet.

Ich widersprach der Kündigung, es kam zu einer Räumungsklage.

Am 30. 12. 1992 entschied das Amtsgericht Ratingen auf Abweisung der Klage und bestätigte somit auch meinen Wohnungsmietvertrag.

Ich wandte mich nochmals an die Direktion Köln, um den Stand des Verkaufes abzufragen. Jetzt musste das Gelände wieder neu bewertet werden. Außerdem verlangte die Stadt nun die Anbindung an das öffentliche Kanalsystem. Das musste alles erst erledigt werden. Man würde sich sofort bei mir melden, wenn man mehr weiß.

Die Bahn meldete sich nicht.

Diverse Rückfragen wurden immer nur in der Form beantwortet, dass alles noch in der Schwebe sei.

Ich misstraute den Angaben (und nicht erst seit jetzt) und erfragte Anfang 1994 einen Grundbuchauszug. Aber dieser ergab keinerlei Eintrag auf diesem Flurstück.

Im November 1994 schaltete ich meinen Anwalt ein und ließ diesen nochmals mein Kaufbegehren an die Bahn formulieren. Gleichzeitig bat ich einen Freund ebenfalls einen Kaufantrag an die Bahn zu schicken.

Im Dezember 1994 erhielt dieser eine Absage, da das Haus zwischenzeitlich bereits veräußert sei.

Als ich dieses Antwortschreiben in Köln zur Sprache brachte, wurde die Veräußerung abgestritten. Man könne das Haus z. Z. nicht verkaufen, da die Stadt auf den Kanalanschluss bestehe und man den Verkauf erst danach vollziehen wolle.

Ich glaubte kein Wort mehr. Tatsache war aber, dass ich lange Zeit nichts mehr gewahr wurde und im März 1995 tatsächlich der Kanalanschluss gelegt wurde.

Im Mai 1995 wurde mir anonym ein Schreiben der Deutschen Bahn an die Stadt Ratingen zugespielt. In diesem hieß es, dass die Verfüllung der noch existierenden Abwassergruben durch den „zukünftigen“ Eigentümer des Hauses in Auftrag gegeben wurde.

Ich wandte mich erneut an die Direktion Köln. Der Verkauf wurde bestritten, aber es gäbe tatsächlich einen „Mitbewerber“, und die Abwassergruben wären durch die Deutsche Bahn verfüllt worden.

Das erbärmliche Katz-und-Maus-Spiel, welches sich nun in den kommenden Jahren fortsetzte, erspare ich mir.

Am 01. 07. 1999 teilte mir die Tochter eines Bauunternehmers aus Ratingen mit, dass sie seit Januar 1999 nun Eigentümerin des Hauses sei.

Ein Auszug der Grundbuchseite zeigte aber, dass hier nur ein Vorabeintrag vorgenommen wurde. Es existierte somit lediglich ein Auflassungsvertrag mit sofortiger Fruchtziehung. Die Grundbuchseite wurde erst am 23. 12. 2009 angelegt.

In den darauffolgenden Jahren hatte ich den Erhaltungs- und Herstellungsaufwand des Hauses trotzdem allein bestritten, so dass ich die mehrfachen Versuche einer Mieterhöhung erfolgreich abwehren konnte. Die Kunstausstellungen hatte ich bereits 1995 eingestellt, da ich hierin keinen Sinn mehr sah. Schon in den Jahren 1989 bis 1991 wurde die Anzahl der Ausstellungen reduziert. Diese fanden in der Presse auch kaum noch ihren Niederschlag.1991 bis 1995 hatte es dann nur noch eine Ausstellung pro Jahr gegeben. Das Biotop wurde jedoch weiterhin gepflegt, und diente zwischendurch für die eine oder andere interessante Beobachtung.

Es blieb mir allerdings auch nicht verborgen, dass die Ingeneuerbüros der besagten Bauunternehmerfirma Pläne zur Bebauung von Büros herstellten. Diese wurden aber von der Stadt und dem Kreis Mettmann abgelehnt, da sie Geschoßflächenbegrenzungen und Mindestabstände ignorierten.

2007 musste ich dann erkennen, dass mich Bürgermeister Diederichs 1991 belogen hatte (...vielleicht ja gar nicht absichtlich ....). Das Planungsamt unter Herrn Aring hatte tatsächlich heimlich und gegen jede Order eine Abspaltung des Gartengeländes durchgesetzt. Seit 2007 versuchte nun die Stadt einen Herausgabeanspruch durchzusetzen, um dort Parkplätze zu bauen. Bis zum heutigen Tag konnte ich diesen Anspruch jedoch abwehren. Die Chancen der Stadt stehen zZ schlecht......

....to be continued



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